LIZENZVERTRAG:

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LIZENZVERTRAG ÜBER DIE BENUTZUNG DER SOFTWARE DURCH DEN ENDBENUTZER
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Dieser Benutzer- Lizenzvertrag (im weiteren "Benutzer-Lizenzvertrag" genannt) regelt die Beziehungen in der Benutzung der Kerish Doktor - Software (im weiteren "Software" genannt) zwischen dem Hersteller der Software (im weiteren "Softwarehersteller" genannt) und der natürlichen oder juristischen Person als Endbenutzer (im weiteren "Benutzer" genannt).

1. Gegenstand des Benutzer- Lizenzvertrages

1.1. Der Softwarehersteller bietet dem Benutzer die Software unter den Bedingungen, die der Gegenstand dieses Benutzer-Lizenzvertrages sind.

1.2. Der Softwarehersteller behält sich das Recht vor, diesen Benutzer-Lizenzvertrag ohne vorherige Ankündigung jederzeit zu ändern.

1.3. Wenn der Benutzer die Software nach der Veröffentlichung von Änderungen des Benutzer-Lizenzvertrages weiter benutzt, wird davon ausgegangen, dass der Benutzer hiermit die Änderungen der Bedingungen des Benutzer-Lizenzvertrages akzeptiert.

2. Inkrafttreten des Benutzer-Lizenzvertrages

2.1. Der Benutzer-Lizenzvertrag tritt in Kraft nach der Zustimmung vom Benutzer seiner Bedingungen durch das Ankreuzen des Feldes "Ich akzeptiere die Vertragsbedingungen" im Formular mit dem Text des Benutzer-Lizenzvertrages im Installationsprogramm der Software.

2.2. Wenn der Benutzer mit irgendeiner der Bestimmungen des Benutzer-Lizenzvertrages nicht einverstanden ist, soll er die Installation oder Nutzung der Software stoppen.

2.3. Installation und Nutzung der Software bedeutet, dass der Benutzer die Bedingungen des Benutzer-Lizenzvertrages zustimmt und die darin beschriebenen Verpflichtungen übernimmt.

3. Leistungsbeschreibung

3.1. Die Software ist das Kerish Doktor-Computerprogramm, das zur automatischen Wartung des Computers ausgelegt ist. Die Software verhindert und behebt Fehler, löscht die Datei - "Müll", optimiert die Leistung und schützt Ihren Computer. Die Software kann kostenlos während der Probezeit von Benutzern benutzt werden, die 15 (fünfzehn) Tagen ab dem Datum der Installation auf dem Computer dauert, wonach der Benutzer, um die Software weiter zu nutzen, bezahlte Dienstleistungen zu den Bedingungen dieses Vertrages bestellen kann.

3.2. Unter den kostenpflichtigen Diensten versteht man die Erteilung dem Benutzer eines elektronischen Schlüssels (Code) (im weiteren Lizenzschlüssel genannt), der die Nutzung der Software nach Ablauf der Probezeit ermöglicht.

3.3. Wenn die Software auf einem materiellen Datenträger erworben wird, wird die Gültigkeitszeitraum des Lizenzschlüssels auf der Verpackung oder in einer Zusatzvereinbarung angegeben. Der Benutzer hat das Recht, den Lizenzschlüssel für die Bedienung der Anzahl der Geräte zu verwenden, die auf der Verpackung oder in einer Zusatzvereinbarung aufgeführt ist.

3.4. Wenn die Software online erworben wird, wird die Gültigkeitszeitraum bei der Kaufabwicklung oder in einer Zusatzvereinbarung angegeben. Der Benutzer hat das Recht, den Lizenzschlüssel für die Bedienung der Anzahl der Geräte zu verwenden, die bei der Kaufabwicklung oder in einer Zusatzvereinbarung aufgeführt ist.

4. Eigentumsrecht

4.1. Der Softwarehersteller bietet dem Benutzer ein persönliches nicht exklusives und nicht übertragbares Recht, die Software unter den Bedingungen der Einhaltung dieses Benutzer-Lizenzvertrages zu nutzen.

4.2. Der Benutzer erkennt an und stimmt zu, dass die Software durch das Urheberrecht, Gesetze über geistiges Eigentum und andere einschlägigen internationalen Gesetze geschützt ist.

4.3. Für Verletzung der geistigen Eigentumsrechte auf die Software trägt der Benutzer die Zivil-, Verwaltungs- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung.

5. Einschränkungen

5.1. Der Benutzer erklärt sich damit einverstanden, dass er die Software nicht dekompilieren, disassemblieren, modifizieren oder abgeleitete Arbeiten auf der Grundlage der Software ausführen, ganz oder teilweise, darf, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

5.2. Der Benutzer erklärt sich damit einverstanden, dass er die einzelne Teile der Software nicht verkaufen oder wieder verkaufen, vermieten, leasen für kommerzielle Zwecke verwenden darf, außer der Fälle, in denen eine solche Erlaubnis dem Benutzer durch den Softwarehersteller gegeben ist.

5.3. Der Benutzer erklärt sich damit einverstanden, dass er den Lizenzschlüssel nicht übertragen und keinen Zugriff auf ihn an Dritte gewähren darf. Der Lizenzschlüssel ist eine vertrauliche Information. Der Softwarehersteller empfiehlt, den Lizenzschlüssel an einem sicheren Ort, bis zum Ablauf des Gültigkeitszeitraums des Lizenzschlüssels aufzubewahren.

5.4. Der Benutzer erklärt sich damit einverstanden, das die Softwarehersteller den Lizenzschlüssel des Benutzers sperren darf, indem er, im Falle einer Verletzung der Bedingungen dieses Benutzer-Lizenzvertrages, die Nutzung der bezahlbaren Dienstleistungen zunichtemacht.

6. Mängelhaftungsausschluss

6.1. Der Benutzer versteht und erklärt sich damit einverstanden, dass er die Software auf eigene Gefahr verwendet. Die Software wird "lel quel" zur Verfügung gestellt. Der Softwarehersteller und seine autorisierten Agenten übernehmen keine Verantwortung für die Entsprechung der Software den Zielen des Benutzers, das reibungslose Funktionieren der Software, Datenverlust, Beschädigung, direkte oder indirekte Schäden, die aufgrund der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Software aufgetreten sind.

6.2. Der Benutzer übernimmt die Verantwortlichkeit für jeden Schaden, der an dem Computer des Benutzers und an seinen Kontodaten als Ergebnis der Verwendung der Software entstehen kann.

6.3. Der Softwarehersteller trägt keine Verantwortung aus jeglichen Verträgen zwischen dem Benutzer und den Dritten.

7. Datenschutz

7.1. Der Softwarehersteller garantiert absolute Sicherheit der Daten des Benutzers. Die Software macht kein Sammeln und keine Übermittlung von personenbezogenen Daten des Benutzers.

7.2. Um die Rechtmäßigkeit der Verwendung der Software zu überprüfen, erklärt sich der Benutzer einverstanden, dem Softwarehersteller die Lizenzschlüsselinformationen zur Verfügung zu stellen, falls dieser vorhanden ist.

7.3. Der Benutzer erklärt sich einverstanden, während der Aktivierung der Software mit einem Lizenzschlüssel Angaben über den individuellen Computer-Bezeichnungsname, der auf der Seriennummer einer der Komponenten des Gerätes basiert, dem Softwarehersteller zur Verfügung zu stellen.

7.4. Um neue Bedrohungen für die Informationssicherheit zu erkennen, sowie die Sicherheit der Daten zu erhöhen, die der Benutzer mit Hilfe eines Computers speichert und verarbeitet, erklärt sich der Benutzer einverstanden die folgenden Informationen über die vom Benutzer ausgewählten oder durch die Software als potenziell schädlich anerkannte Objekte oder Dateien dem Softwarehersteller zur Verfügung zu stellen: Dateiname, Name des Software-Entwicklers, Name der Software, die in den Datei-Eigenschaften angegeben sind, sowie, Prüfsummen der Datei im MD5-Format.